Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel

1. Jedem Verkehrsauftrag zwischen dem Auftraggeber und Borkumpost liegen die gesetzlichen Bestimmungen im Postgesetz (PostG) und im Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde, sowie Bestimmungen des “Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr” (CMR).


2. Geltungsbereich

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, für alle Tätigkeiten von BORKUMPOST, gleichgültig ob Fracht-, Speditions-, Lager-, Postdienstleistungsverträge oder sonstige üblicherweise zum Kurier- und Postdienstgewerbe gehörende Geschäfte über

  • die Beförderung
  • die Besorgung der Beförderung
  • die Vermittlung der Beförderung
  • leicht verderbliche Güter
  • lebende Tiere und Pflanzen

2.2. Für jeden Vertrag gelten ausschließlich die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn BORKUMPOST ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


3. Auftrag und Informationspflichten des Auftraggebers

3.1. Aufträge sind formlos gültig. Die Beweislast für den Inhalt sowie die richtige und vollständige Übermittlung trägt, wer sich darauf beruft.

3.2. Der Auftraggeber unterrichtet BORKUMPOST bei Auftragserteilung von allen wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren, wie z.B. Gewicht, Menge, Werthaltigkeit der Güter sowie über einzuhaltende Termine.

3.2.1. Der Auftraggeber hat insbesondere mitzuteilen, ob es sich bei der Sendung handelt um:

  • Gefahrgut
  • Briefe im Sinne des Postgesetzes (adressierte schriftliche Mitteilung)
  • Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten,  Kunstgegenstände

3.2.2. Soll gefährliches Gut befördert werden, hat der Auftraggeber BORKUMPOST bei Auftragserteilung schriftlich oder in sonst lesbarer Form die genaue Art der Gefahr und, soweit erforderlich, zu ergreifende Vorsichtsmaßnahmen mitzuteilen.Ist der Auftraggeber Verbraucher, hat er BORKUMPOST über die von seinem Gut ausgehende Gefahr allgemein zu unterrichten.

3.2.3. BORKUMPOST ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gemachten Angaben nachzuprüfen oder zu ergänzen.


4. Gegenstand des Vertrages

4.1. Befördert werden Briefe und Pakete gemäß Preisliste, sofern sie nicht unter den Beförderungsausschluss Ziff. 5 fallen.

4.2. Dem Auftraggeber obliegt die auch für einen mechanischen Umschlag ausreichende Verpackung und Kennzeichnung der Sendung.

4.3. Nur in einzelvertraglicher Regelung kann von der Verpackungs- und Kennzeichnungspflicht des Auftraggebers abgesehen werden. Eine Haftung von BORKUMPOST für die einzelvertraglich übernommene Verpackungs- und Kennzeichnungspflicht besteht jedoch nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.


5. Beförderungsausschluss

5.1. Von der Beförderung ausgeschlossen sind

  • lebende Tiere,
  • radioaktive Stoffe,
  • Güter, deren Inhalt Nachteile für andere Güter oder sonstige Gegenstände, Tiere oder Personen haben können,
  • Güter, deren Im- oder Export nach den Richtlinien der beteiligten Länder verboten sind.
  • Gefahrgut nach GGVS, ausgenommen Gefahrgüter nach Kleinstmengenverordnung
  • Nachnahme-Sendungen
  • Wertsendungen wie geldwerte Papiere, Kunstgegenstände, Kostbarkeiten wie Uhren und Schmuck über 5.000 €.
  • verderbliche Güter,
  • sterbliche Überreste,
  • temperaturgeführte Güter,
  •  Zollgut und Carnetware,
  • Schusswaffen im Sinne des § 1 Waffengesetz,
  • zerbrechliche Güter wie Glas, Marmor, Steingut

5.2.1. BORKUMPOST obliegt keine Prüfungspflicht hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses.

5.2.2. BORKUMPOST ist berechtigt, die Übernahme oder Weiterbeförderung zu verweigern, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Sendung von der Beförderung gemäß Ziff. 5.1. ausgeschlossen ist.

5.2.3. Die Übernahme von gemäß Ziff. 5.1. ausgeschlossenen Gütern stellt keinen Verzicht auf den Beförderungsausschluss dar und begründet keine Haftung.

5.2.4. BORKUMPOST ist berechtigt, vom Transport ausgeschlossene, jedoch übernommene Güter, sofern es die Sachlage rechtfertigt, unter Benachrichtigung des Auftraggebers zu verwerten oder zur Abwendung von Gefahren zu vernichten.

5.2.5. Übergibt ein Auftraggeber dennoch Güter, die nach Ziffer 5.1. dieser Bedingungen von der Transportleistung ausgeschlossen sind, so haftet er für alle etwa eintretenden Folgen.


6. Leistungsumfang

6.1. Die Dienstleistung umfasst: die kostenlose Abholung (mind. 10 Sendungen, Abholung auf Abruf oder Abholung an vereinbarten Abholtagen ), die Sortierung und die Zustellung der übergebenen Sendungen;

6.1.1.  Eine Zustellung erfolgt in der Regel taggleich bzw am nächsten Arbeitstag in den Briefkasten, an einer anderen zur Ablage geeigneten Stelle oder persönlich an den Empfänger. Alternativ entspricht das Zustellzeitziel den termingenauen Vorgaben des Absenders bzw. einem Zeitraum von bis zu 10 Werktagen bei Massensendungen und/oder Infopost bzw. Hauswurfsendungen.

6.1.2.  bei Nichtantreffen des Empfängers entweder

  • einen zweiten Zustellungsversuch am nächsten Tag (Mo- Fr) oder
  • die Benachrichtigung desselben oder
  • die Benachrichtigung des Auftraggebers
  • sowie die Mitteilung der neuen Empfängeranschrift an den Auftraggeber

6.1.3. die Aushändigung an den Empfänger oder eine andere anwesende Person, die unter der Zustellungsadresse angetroffen wird und die Sendung entgegennimmt, auch wenn der Auftraggeber eine bestimmte Person benennt, es sei denn es bestehen begründete Zweifel an einer Empfangsberechtigung. Ausgenommen hiervon sind förmliche Zustellungen soweit sie ausdrücklich vereinbart werden. Im Übrigen besteht für BORKUMPOST keine Verpflichtung, eine Empfangsberechtigung zu überprüfen.

6.1.4. die Rückversendung von unzustellbaren oder annahmeverweigerten Sendungen an den Auftraggeber innerhalb von 2-3 Werktagen. Postgelagerte Sendungen können erheblich länger bis zur Rücksendung benötigen.

6.2. Eine Empfangsbestätigung wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers von BORKUMPOST erteilt bzw. eingeholt. In der Empfangsbestätigung wird nur auf die Anzahl und Art der Sendungen Bezug genommen, nicht jedoch auf deren Inhalt, Wert oder Gewicht.

6.3. Soweit die Zustellung oder Rücksendung wegen Adressmängeln sowie fehlenden Absenderangaben nicht möglich ist, darf BORKUMPOST die Sendung zur Feststellung des Auftraggebers oder Empfängers öffnen und, soweit die Prüfung ohne Ergebnis verläuft, bei Unmöglichkeit der Rücksendung an den Auftraggeber nach Ablauf einer dreimonatigen Aufbewahrfrist vernichten.

6.4. BORKUMPOST holt regelmäßig Sendungen, die in den Betriebsablauf der Deutschen POST AG (DPAG) gelangt sind, im zuständigen Briefzentrum ab. Die Abholung bzw. die weitere Bearbeitung dieser Sendungen ist kostenlos. BORKUMPOST ist generell durch seine Kunden zur Abholung bevollmächtigt.

6.5. Sendungen, welche aus welchem Grund auch immer nicht von BORKUMPOST bearbeitet werden können, darf BORKUMPOST ohne weitere Zustimmung des Absenders gegen Berechnung der normalen Portokosten zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 0,10 € je Sendung bei der Deutschen Post AG zur weiteren Bearbeitung einliefern. In diesem Fall kommt der Zustellvertrag direkt zwischen dem Auftraggeber und der Deutschen Post AG zustande, wobei BORKUMPOST für die anfallenden Portokosten lediglich in Vorleistung tritt. Diese verauslagten Portokosten werden mit der jeweiligen Rechnung in gesondert ausgewiesener Form an den Auftraggeber weitergeleitet.


7. Leistungsentgelt

7.1. Mangels abweichender Vereinbarungen, richtet sich das zu zahlende Entgelt nach der am Versandtag gültigen Preisliste von BORKUMPOST.

7.2. Kosten aus unvollständiger Auftragsübermittlung, unfreier Versendung, Fehladressierung, ungenügender Verpackung, Verzollung, Zwischenlagerung, Rücksendungen, Umverfügungen oder aus nicht automatisch sortierfähigem Gut werden nach der jeweils gültigen Preisliste separat berechnet.

7.3. Sind Transportleistungsentgelte, Kosten oder Aufwendungen vom Empfänger zu zahlen, oder wurden sie von ihm verursacht, so hat der Auftraggeber BORKUMPOST die Aufwendungen zu ersetzen, die nicht auf erste Anforderung durch den Empfänger beglichen werden.


8. Haftung

8.1. BORKUMPOST haftet grundsätzlich nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

8.2. Die vereinbarte Haftung für nachweislich in Verlust geratene oder beschädigte Sendungen beträgt dagegen das Zehnfache der Zustellgebühr.

8.3  Bei einem durch BORKUMPOST verschuldeten Verfehlen des Zeitzieles der Zustellung wird das Sendungsentgelt nicht berechnet.

8.4   Für jeden Fall der Haftung ist ein Schadensersatz auf 20,00 € für Briefsendungen und auf 30,00 € für Päckchen/Pakete begrenzt.


9.  Haftungsausschluss

9.1  BORKUMPOST übernimmt keine Haftung

  • für Schäden, die durch Krieg, kriegerische Ereignisse, Wegnahme von hoher Hand oder höhere Gewalt hervorgerufen worden.
  • für Sendungen in Krisengebieten, sofern der Auftraggeber darauf hingewiesen wurde, dass dieses Land als Krisengebiet zu betrachten ist.
  • für Schäden an flächigem Glas oder Marmor, sofern dieses nicht in stabilen Kisten verpackt ist, die nicht verwinden können.

9.2. Die Haftung für Vermögensschäden ist generell ausgenommen.


10. Haftungsansprüche und Verjährung

10.1. Haftungsansprüche erlöschen, wenn sie nicht bei Übergabe, sofern der Schaden äußerlich erkennbar ist, oder innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Sendung schriftlich geltend gemacht werden.

10.2. Geltend gemachte Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach drei Jahren.


11. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche von BORKUMPOST aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn es handelt sich um Ansprüche, die rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer als berechtigt anerkannt wurden.


12. Schriftform

Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


13. Teilunwirksamkeit

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch Wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen. Ebenso ist zu verfahren, wenn eine Bestimmung eine Lücke aufweisen sollte.


14. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

14.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2. Gerichtsstand ist für alle Beteiligten, sofern sie Kaufleute sind, der Ort des Hauptsitzes von BORKUMPOST. Es gelten die gesetzl. Kündigungsfristen


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